Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der saferspaces Infrastruktur
§ 1 Geltungsbereich; Vertragsgegenstand
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Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen des Anbieters mit dem Kunden.
Die Nutzungsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. -
Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Nutzungsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Anbieter in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.
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Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und der Anbieter dem nicht ausdrücklich widerspricht.
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Individuelle Vereinbarungen (z. B. Rahmenlieferverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen) haben Vorrang vor den Nutzungsbedingungen.
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Die englische Fassung dieser Nutzungsbedingungen wird ausschließlich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Maßgeblich und rechtlich verbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der englischen und der deutschen Fassung geht die deutsche Fassung vor.
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Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit im Sinne dieser AVB schließt Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
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Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Nutzungsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
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Der Anbieter gewährt dem Kunden im Rahmen einer Software-Miete die Möglichkeit, die saferspaces-App (im Folgenden auch: „Software“) in seinem Betrieb zu nutzen. Eine Überlassung von Aktualisierungen der Software erfolgt – außer zum Zwecke der Mängelbeseitigung – gegebenenfalls nur aufgrund gesonderter Vereinbarung.
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Die Software wird zu folgendem vertragsmäßigen Gebrauch überlassen: Der Kunde kann die saferspaces-App im Rahmen von Veranstaltungen, in seinem Unternehmen, Verein oder bei ähnlichen Anlässen nutzen, um Besuchenden die Möglichkeit zu geben, Übergriffe niedrigschwellig mittels des Scans eines QR-Codes oder über einen Weblink zu melden, um unmittelbar Hilfe zu erhalten.
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Der Kunde erhält die saferspaces-App über den Apple App-Store und den Google Playstore. Die App kann installationsbereit im Objektcode heruntergeladen werden. Eine ausführliche technische Dokumentation oder ein Benutzerhandbuch wird nicht geschuldet.
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Funktionsumfang der saferspaces-App sowie die Hard- und Software-Einsatzbedingungen sind auf https://saferspaces.io/de beschrieben.
§ 2 Anlieferung, Installation, Beratung
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Der Anbieter liefert die Software über die in § 1 Abs. 9 genannten Downloadportale.
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Der Anbieter schuldet Beratungsleistungen nur, sofern dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Gegebenenfalls zu erbringende Beratungsleistungen sind vom Kunden gesondert, zu angemessenen und marktüblichen Konditionen zu vergüten.
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Anpassungen bzw. Änderungen der Software sowie die Erstellung von Schnittstellen zu Dritt-Programmen durch den Anbieter sind nur geschuldet, soweit diese zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Software bzw. zur Sicherung des vertragsgemäßen Gebrauchs erforderlich sind. Im Übrigen ist der Anbieter zu Anpassungen bzw. Änderungen nur verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird; entsprechende Leistungen sind vom Kunden gegebenenfalls gesondert zu angemessenen und marktüblichen Konditionen zu vergüten.
§ 3 Nutzungsentgelt; Bereitstellungsgebühr; Reisekosten
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Das Entgelt für die Zurverfügungstellung der saferspaces-Infrastruktur ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung des Anbieters. Maßgeblich sind ausschließlich die dort genannten Preise. Veröffentlichte Preisinformationen auf der Website des Anbieters dienen zur Orientierung (https://www.saferspaces.io/business#pricing). Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe.
Das Entgelt umfasst die Vergütung für die Überlassung und Nutzung der Software sowie – sofern nicht anders vereinbart – deren Instandhaltung und Instandsetzung. -
Verträge mit Mindestlaufzeit
Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit ist das Entgelt monatlich im Voraus bis spätestens zum fünften Werktag eines jeden Monats zu zahlen. -
Zeitlich befristete Nutzungen (z. B. Veranstaltungen, Projekte)
Für eine vertraglich festgelegte Dauer befristeten Nutzungen ist das vereinbarte Entgelt einmalig für den gesamten Zeitraum fällig und – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. -
Bereitstellungsgebühr
Zusätzlich zur Nutzungsgebühr fällt eine einmalige Bereitstellungsgebühr an. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach dem Umfang des Auftrags (z. B. Einrichtung vor Ort oder remote) und ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Bereitstellungsgebühr ist ebenfalls – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. -
Reisekosten
Reise- und Unterkunftskosten werden entweder als Pauschale im jeweiligen Angebot ausgewiesen oder nach tatsächlichem Anfall berechnet. Maßgeblich ist die im Angebot getroffene Vereinbarung. -
Preisänderung bei Verträgen mit Mindestlaufzeit
Der Anbieter ist bei Verträgen mit Mindestlaufzeit berechtigt, das Entgelt erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten nach Vertragsschluss mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Monatsende zu erhöhen, sofern und soweit sich seine für die Erhaltung der Software anfallenden Kosten erhöht haben.
Der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung zu kündigen.
Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten des Anbieters kann der Kunde nach Ablauf der Frist eine entsprechende Herabsetzung des Entgelts verlangen.
§ 4 Nutzungsrechte an der Software, QR-Codes und Materialien
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Der Anbieter räumt dem Kunden das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die überlassene Software im Objektcode sowie die sonstigen Komponenten der Software und die überlassenen QR-Codes zum vertraglichen Zweck nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen befristet für die Dauer dieses Vertrages zu nutzen.
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Der Kunde ist berechtigt, die Software auf eigenen Endgeräten zu nutzen und sie dem von ihm eingesetzten Personal zur Verfügung zu stellen – unabhängig davon, ob eigenes Personal oder Auftragnehmer.
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Die Nutzung der Software und QR-Codes ist räumlich auf den vertraglich festgelegten Einsatzort bzw. die vereinbarte Veranstaltung beschränkt. Eine Nutzung darüber hinaus erfordert eine gesonderte schriftliche Vereinbarung.
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Überlassene Materialien (z. B. Templates, Gestaltungsvorschläge, Entwürfe) dürfen nur während der Vertragslaufzeit und für den Vertragszweck genutzt werden. Nach Vertragsende sind sie herauszugeben oder zu vernichten.
§ 5 Vervielfältigung der Software
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Der Kunde ist zur Vervielfältigung der Software nicht berechtigt. Die Software kann aus gängigen Quellen (App-Store, Playstore) bezogen werden.
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Die Befugnis zur Vervielfältigung nach § 69d Abs. 1 UrhG bleibt unberührt.
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Sonstige Vervielfältigungen sind unzulässig.
§ 6 Umarbeitungen des Programms; Dekompilierung
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Umarbeitungen sind nur zulässig, wenn sie für die bestimmungsgemäße Nutzung erforderlich sind oder der Anbieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug ist. Gleiches gilt für die Behebung von Kompatibilitätsproblemen.
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Der Kunde darf keine Wettbewerber beauftragen, sofern nicht nachgewiesen ist, dass keine Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen droht.
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Dekompilierung ist nur unter den Voraussetzungen des § 69e Abs. 1 UrhG zulässig.
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Kennzeichnungen der Software dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
§ 7 Überlassung der Software an Dritte
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Eine Überlassung an Dritte (z. B. Verkauf, Vermietung) ist ohne Erlaubnis des Anbieters unzulässig.
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Die unselbständige Nutzung durch Arbeitnehmer oder sonstige weisungsgebundene Personen ist zulässig.
§ 8 Anzeige- und Obhutspflichten des Kunden
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Mängel sind unverzüglich zu melden. Hinweise des Anbieters zur Problemanalyse sind zu beachten.
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Der Kunde hat die Software vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
§ 9 Rechte des Kunden bei Mängeln
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Der Anbieter ist verpflichtet, Mängel zu beheben.
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Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
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Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist erst nach erfolgloser Mängelbeseitigung möglich.
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Rechte wegen Mängeln entfallen, wenn der Kunde Änderungen vornimmt, es sei denn, diese beeinträchtigen die Mängelanalyse nicht.
§ 10 Pflichten des Kunden
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Der Kunde stellt sicher, dass QR-Codes und Links nur im vereinbarten Umfang genutzt werden:
a) Medien nach Vertragsende nicht weiter verbreiten
b) vorhandene Medien nach Möglichkeit entfernen -
Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf Pflichtverletzungen des Kunden beruhen.
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Der Kunde gewährleistet angemessene organisatorische und personelle Voraussetzungen zur Betreuung Betroffener, insbesondere:
a) geschultes Personal
b) geeignete Rückzugsmöglichkeiten (sofern zumutbar)
§ 11 Haftungsbeschränkungen
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Der Anbieter haftet unbeschränkt bei
a) Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
b) fehlenden zugesicherten Eigenschaften oder Garantien
c) vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung -
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, begrenzt auf vorhersehbare Schäden.
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Weitere leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
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Verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
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Bei Datenverlust haftet der Anbieter nur für Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wären.
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Vorstehende Regeln gelten auch für vergebliche Aufwendungen.
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Produkthaftung bleibt unberührt.
§ 12 Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
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Vertrag mit Mindestlaufzeit: 12 Monate, automatische Verlängerung um weitere 12 Monate, Kündigungsfrist: 3 Monate zum Laufzeitende.
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Befristete Nutzungsverträge enden automatisch mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums.
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Kündigungsrechte nach § 3 Abs. 3 und § 9 Abs. 3 bleiben unberührt.
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Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt möglich.
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Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 13 Ausschluss der Nutzung nach Vertragsende
Jede Nutzung der Software, QR-Codes und Materialien nach Vertragsende ist unzulässig.
§ 14 Sonstige Vereinbarungen
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Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sowie Zusicherungen bedürfen der Schriftform.
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Es gilt deutsches Recht; UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
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Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter kann auch am Gerichtsstand des Kunden klagen.
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Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des übrigen Vertrags nicht.
Stand: September 2025